Der European Accessibility Act (EAA), alias Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie, ist eine wichtige Gesetzgebung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen zu verbessern. In Deutschland ist der EAA im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16.06.2021 umgesetzt. Das BFSG gilt ab dem 28.06.2025.

Bei Verstößen drohen Vertriebsverbote, sowie Abmahnung und / oder Bußgeld bis zu 100.000 Euro. Auch Zwangsnahmen zur Korrektur der Barrierefreiheit verbunden mit dem Abschlaten der Webseiten können verhängt werden.

Selbst Kleinunternehmen it 10 oder mehr Mitarbeitern oder 2 Mio Euro Umsatz bzw. Bilanzsummesind zu Barrierefreiheit verpflichtet, wenn sie Produkte herstellen oder einen Online-Shop betreiben. Eine Ausnahmeregelung für Kleinunternehmen gilt nur für Dienstleistungen.

Der EAA basiert auf der Norm EN 301 549, welche sich an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orieniert. Der EAA legt Mindestanforderungen fest, die von Herstellern und Dienstleistern eingehalten werden müssen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, zugänglich sind. Für Websites und Anwendungen referenziert EN 301 549 direkt den internationalen Standard "Web Content Accessibility Guidelines" (WCAG) Version 2.1 auf Level AA.

Zu den Produkten und Dienstleistungen, die unter den EAA fallen gehören:
  • Geldautomaten und Bankdienstleistungen
  • Computer
  • Telefone und TV-Geräte
  • Telekommunikationsdienstleistungen
  • Websites
  • Onlinehandel

Die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV) ist eine Verordnung, die die Barrierefreiheitsanforderungen an Websites der öffentlichen Verwaltung des Bundes umfasst.

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Im Gegensatz zu großen Beratungshäusern müssen Sie bei uns nicht direkt ein großes Kontingent von Beratungstagen einkaufen. Wir kommen auch einzelne Tage zu Ihnen oder wir beraten Sie auch stundenweise per Telefon/E-Mail oder Webkonferenz.

Online-Beratung per Web-Konferenz

Wir machen stets sehr gute Erfahrungen mit Videokonferenzen (interaktive Online-Konferenzen im Web) mit Desktop-Sharing und Webcams. Video-Konferenzen schonen im Vergleich zum Vor-Ort-Einsatz nicht nur die Umwelt, sondern bieten wesentliche Vorteile für Sie als Beauftrager und die jeweiligen Teilnehmer: geringere Kosten, kurzfristigere Termine, gute Sicht und Audio-Qualität für alle, Aufzeichnungsoption. Gerne bieten wir Ihnen eine Beratung auch als Web-Konferenz an. Sehen Sie ein Beispiel!

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